Gemeinnützigkeitsrecht

Steuerberater

Thomas Huber

gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinnützigkeitsrecht

Der Weg in die Gemeinnützigkeit führt logischerweise über das Gemeinnützigkeitsrecht. Dabei ist es egal ob Sie als Organisation oder als Verein diesen Status anstreben, es bedeutet immer gewisse Schwierigkeiten, bei denen ich Ihnen in Graben aber auch in der Umgebung gerne beratend zur Seite stehe.

Ein gemeinnütziges Projekt verfügt oft eher über geringe finanzielle Mittel, ist daher oft auf Spenden angewiesen. Um diese erhalten zu können, aber auch ohne Probleme nutzen zu können, bedeutet eine Auseinandersetzung mit dem Gemeinnützigkeitsrecht.

Ist Ihre Organisation eher klein, wird hauptsächlich durch die Zahlungen Ihrer Mitglieder ermöglicht und erwirtschaftet im Grunde keinen wirklichen Umsatz, brauchen Sie keine fortlaufende Unterstützung durch einen Steuerberater. Eine Beratung, speziell für den Erlang der Gemeinnützigkeit, was Sie beachten müssen, damit diese erhalten bleibt und welche Formulare Sie beantragen müssen, lohnt sich aber allemal.

Größere Organisation, die nur durch regelmäßige Spenden finanziert werden können, sollten sich eher unterstützen lassen. Fehlt hier die Erlaubnis aus dem Gemeinnützigkeitsrecht, ist ein Fortbestehen natürlich nicht mehr gewährleistet.
Damit eine Gemeinnützigkeit vorliegen kann muss es sich bei den Vorgehensweisen einer Organisation um das „selbstlose Fördern der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen“ Gebiet handeln. Ob diese Voraussetzung vorliegt und in welcher Höhe nun die Steuerbegünstigungen ausfallen, entscheidet alleine das Finanzamt.

Wie schon erwähnt, gilt es nicht nur die Gemeinnützigkeit zu erhalten, sondern auch diese nicht zu verlieren. Dies kann, speziell wenn das notwendige Wissen fehlt, auch durch unwissentliche Verstöße passieren. Gerade damit der Status einer gemeinnützigen Organisation nicht ausgenutzt wird, werden die Bücher größerer Organisationen regelmäßigen Untersuchen durch das Finanzamt unterzogen. Diese sollte immer darauf achten die Umsatzgrenze durch Spenden oder Einnahmen durch z.B. Benefizkonzerte nicht zu überschreiten. Idealerweise kommen diese Einnahmen direkt dem Ziel der zu.

Sie sehen also: Eine ausführliche Beratung gerade im Gebiet der Gemeinnützigkeit ist nicht nur nützlich, sondern auch um nicht ausversehen in Fallen zu tappen, notwendig.